Spanien hat 17 autonome Gemeinschaften sowie Ceuta und Melilla. Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung und Meldung von Reiseinformationen gilt im gesamten Staatsgebiet. Das korrekte Übermittlungssystem hängt jedoch davon ab, wo sich Ihre Unterkunft befindet.
Nutzen Sie SES.Hospedajes in 15 autonomen Gemeinschaften sowie in Ceuta und Melilla. Nutzen Sie die regionalen Systeme, die von den Mossos d'Esquadra in Katalonien und der Ertzaintza im Baskenland betrieben werden. Die Registrierung bei der falschen Behörde erfüllt die Pflicht nicht.
Dieser Leitfaden erläutert die regionale Situation, den geltenden Rechtsrahmen und die geschätzte Anzahl der beworbenen Ferienunterkünfte in jeder Gemeinschaft.
Die nationale Pflicht gemäß Königliches Dekret 933/2021
Das Königliche Dekret 933/2021 regelt die dokumentarische Registrierung und Informationspflichten für Personen oder Unternehmen, die Beherbergungsaktivitäten durchführen. Artikel 3 gibt dem Dekret nationale Geltung und deckt Beherbergungsaktivitäten in ganz Spanien ab.
Die Regeln umfassen Ferienunterkünfte, Apartments, ländliche Unterkünfte und andere bezahlte Beherbergungsvereinbarungen. Die Aktivität kann beruflich oder nichtberuflich sein – die rechtliche Klassifizierung kann die Aufzeichnungspflichten beeinflussen, hebt aber nicht die Notwendigkeit auf, den geltenden Meldeprozess zu verstehen.
Gemäß Artikel 6 des Königlichen Dekrets 933/2021 müssen Betreiber relevante Buchungs-, Stornierungs- und Aufenthaltsinformationen elektronisch mitteilen. Die Mitteilung muss in der Regel unmittelbar und innerhalb von 24 Stunden nach dem relevanten Ereignis erfolgen.
Sie sollten daher:
- Genaue Informationen erfassen – überprüfen Sie die Identität des Reisenden und beschaffen Sie die vom geltenden System erforderlichen Daten.
- Buchungsaktivität melden – teilen Sie Informationen im Zusammenhang mit einer Reservierung oder einem Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist mit.
- Den Aufenthalt melden – senden Sie die erforderlichen Informationen, wenn die Beherbergungsleistung beginnt.
- Angemessene Aufzeichnungen führen – professionelle Beherbergungsbetreiber müssen Registrierungsinformationen gemäß Artikel 5 in der Regel drei Jahre lang aufbewahren.
- Die korrekte Behörde nutzen – reichen Sie Unterlagen über SES.Hospedajes oder das relevante regionale Polizeisystem gemäß dem Standort der Unterkunft ein.
Die staatliche Pflicht ist national. Das empfangende System ist in zwei Gemeinschaften regional.
Warum Katalonien und das Baskenland unterschiedliche Systeme nutzen
Katalonien und das Baskenland haben ihre eigenen autonomen Polizeikräfte mit ordentlicher Zuständigkeit für die Bürgersicherheit in ihren Territorien.
- Katalonien – die Mossos d'Esquadra betreiben das Registre de viatgers d'establiments d'hostalatge.
- Baskenland – die Ertzaintza betreiben das Registro hostelero-System.
Dies sind keine Ausnahmen von den Gästeregistrierungspflichten. Sie sind unterschiedliche Kanäle zur Erfüllung der Pflicht.
Katalonien – Mossos d'Esquadra
Kataloniens regionales Gästeregistrierungssystem ist älter als der aktuelle nationale Rahmen. Seine Rechtsgrundlage umfasst Ordre IRP/418/2010, die die Registrierung und Mitteilung von Beherbergungsgastinformationen an die Direcció General de la Policia regelt.
Das offizielle Gästeregistrierungssystem der Mossos d'Esquadra erfordert von Beherbergungsbetreibern, die erforderlichen Informationen elektronisch einzureichen. Die regionale Anleitung besagt, dass die Informationen innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Aufenthalts jeder Person mitgeteilt und drei Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Wenn sich Ihre Unterkunft in Barcelona, Girona oder anderswo in Katalonien befindet, reichen Sie über das Mossos-System ein. Die Registrierung der Unterkunft oder der Gäste auf SES.Hospedajes erfüllt allein nicht den katalanischen Meldeprozess.
Baskenland – Ertzaintza
Das Baskenland nutzt sein eigenes Registrierungssystem, das von der Ertzaintza betrieben wird. Der aktuelle Rahmen basiert auf der Verordnung vom 25. November 2022, die im Amtsblatt des Baskenlandes veröffentlicht wurde und seit Januar 2023 gültig ist.
Das System deckt Beherbergungsbetriebe in Euskadi ab, einschließlich touristischer Unterkünfte. Betreiber müssen die Einrichtung registrieren, die relevanten Gästeinformationen erfassen und diese elektronisch über den von der Baskischen Regierung und der Ertzaintza bereitgestellten Service mitteilen.
Wenn sich Ihre Unterkunft in Bilbao, San Sebastián, Vitoria-Gasteiz oder anderswo im Baskenland befindet, nutzen Sie das Ertzaintza-System. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein SES.Hospedajes-Konto die regionale Registrierungspflicht ersetzt.
Warum dieser Unterschied besteht
Die Unterscheidung spiegelt die Verteilung der Verantwortung für öffentliche Sicherheit und die Existenz etablierter regionaler Polizeisysteme wider. Kataloniens System stammt von 2010, während der aktuelle baskische Rahmen von 2022 stammt.
Die rechtliche Position lässt sich einfach zusammenfassen:
- Die Pflicht – gilt in ganz Spanien gemäß Königliches Dekret 933/2021.
- Die empfangende Behörde – ist SES.Hospedajes in 15 Gemeinschaften, Ceuta und Melilla.
- Die regionalen Ausnahmen – sind Katalonien und das Baskenland, wo die Mossos d'Esquadra und die Ertzaintza die Informationen über ihre eigenen Systeme erhalten.
- Die praktische Regel – folgen Sie dem System, das für den Standort der Unterkunft bestimmt ist.
Regionale Regeln und technische Vereinbarungen können sich ändern. Überprüfen Sie die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörde, bevor Sie sich auf einen älteren Leitfaden verlassen.
Die 15 Gemeinschaften, die SES.Hospedajes nutzen
Die folgenden 15 autonomen Gemeinschaften nutzen SES.Hospedajes für die Gästeregistrierung von Unterkünften. Die Zahlen sind geschätzte Anzahlen von Ferienunterkünften, die im Mai 2026 auf digitalen Plattformen beworben wurden, basierend auf den INE-Daten, die für diesen regionalen Abdeckungsleitfaden bereitgestellt wurden.
Villa Check In identifiziert diese Aufteilung auch im Abschnitt „Abdeckung" auf seiner Startseite und bietet eine detailliertere regionale Registrierungsreferenz.
Andalusien
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 90.649
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Andalusien hat die größte geschätzte Anzahl beworbener Ferienunterkünfte unter den von SES.Hospedajes abgedeckten Regionen. Eigentümer und Manager müssen die Einrichtung der Unterkunft und die Gästekommunikation durchführen, die vom nationalen System erforderlich sind.
Aragonien
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 4.022
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Unterkünfte in Zaragoza, Huesca und Teruel fallen unter das staatliche System und nicht unter einen separaten regionalen Polizeimeldeprozess.
Asturien
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 6.914
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Asturien nutzt SES.Hospedajes für die Mitteilung von Beherbergungsgastinformationen, die unter die nationalen Regeln fallen.
Balearische Inseln
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 21.304
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Die nationale Gästeregistrierungspflicht gilt für touristische Unterkünfte auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera. Beachten Sie auch alle separaten Tourismuslizenzierungsanforderungen der Behörden der Balearischen Inseln.
Kanarische Inseln
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 48.356
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Die Kanarischen Inseln werden von SES.Hospedajes abgedeckt. Der nationale Gästeregistrierungsprozess läuft parallel zu allen Anforderungen der Kanarischen Inseln für Tourismusaktivitäten, Lizenzen und Unterkunftsbetrieb.
Kantabrien
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 7.123
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Nutzen Sie das nationale System für Unterkünfte in Santander, Torrelavega und anderen Teilen Kantabriens.
Kastilien und León
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 7.573
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Ferienunterkünfte und ländliche Unterkünfte in der Region nutzen SES.Hospedajes für die nationale Reiseinformationspflicht.
Kastilien-La Mancha
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 4.938
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Eigentümer in Toledo, Cuenca, Albacete, Ciudad Real und Guadalajara sollten das staatliche System für die erforderliche Gästekommunikation nutzen.
Comunitat Valenciana
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 51.268
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Die Comunitat Valenciana hat einen der größten beworbenen Ferienunterkünfte-Märkte in Spanien. Nutzen Sie SES.Hospedajes für die Gästeberichterstattung, während Sie weiterhin die separaten Tourismusregistrierungs- und Betriebsanforderungen der Gemeinschaft erfüllen.
Extremadura
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 2.293
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Unterkünfte in Cáceres, Badajoz und anderen Teilen Extremaduras nutzen die nationale Plattform.
Galizien
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 17.361
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Galizien nutzt SES.Hospedajes für die Meldungspflicht, die durch den nationalen Rahmen entsteht. Regionale Tourismusregeln bleiben separate Angelegenheiten.
Madrid
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 13.431
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Beherbergungsbetreiber in Madrid müssen das staatliche System für die erforderliche Reisendenkommunikation nutzen.
Murcia
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 6.382
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Die Region Murcia gehört zu den von SES.Hospedajes abgedeckten Gemeinschaften.
Navarra
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 1.557
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Navarra hat seine eigene Polizeikraft, die Policía Foral, nutzt aber kein Ersatz-Gästeregistrierungssystem für diesen Zweck. Unterkünfte in Navarra nutzen daher SES.Hospedajes.
La Rioja
- Geschätzte beworbene Ferienunterkünfte – 1.371
- Meldungssystem – SES.Hospedajes
Nutzen Sie das nationale System für Unterkünfte in La Rioja.
Ceuta und Melilla
Ceuta und Melilla sind autonome Städte und keine autonomen Gemeinschaften, sind aber in der nationalen Abdeckung enthalten.
- Ceuta – SES.Hospedajes gilt.
- Melilla – SES.Hospedajes gilt.
Die für diesen Leitfaden bereitgestellten Zahlen enthalten keine separaten Schätzungen für beworbene Ferienunterkünfte in Ceuta und Melilla.
Wie die Zahlen zu lesen sind
Die oben aufgeführten Schätzungen der 15 Gemeinschaften addieren sich zu 284.542 beworbenen Ferienunterkünften. Der Abschnitt „Abdeckung" der Startseite von Villa Check In bezieht sich derzeit auf 284.624 Ferienunterkünfte in den Regionen, die es abdeckt.
Dieser Unterschied beträgt 82 Unterkünfte. Er kann sich aus einer Datenrevision, Rundung oder einer anderen Extraktion des INE-Datensatzes ergeben. Behandeln Sie die Zahlen als Schätzungen und nicht als Live-Register lizenzierter Unterkünfte. Die Zahlen stellen auch nicht fest, ob eine einzelne Unterkunft rechtlich zum Betrieb berechtigt ist.
Der wichtige Compliance-Punkt ist geografisch – identifizieren Sie zunächst die autonome Gemeinschaft der Unterkunft und wählen Sie dann das korrekte Meldungssystem.
Outsourcing der Registrierung an Villa Check In
Gastgeber und Unterkunftsmanager können die Gästeregistrierung selbst durchführen oder eine professionelle Organisation mit der Verwaltung des Prozesses beauftragen.
Villa Check In bietet eine umfassende Gästeregistrierung in den 15 SES.Hospedajes-Gemeinschaften sowie in Ceuta und Melilla. Der Service umfasst:
- Gäste-Selbstregistrierung – senden Sie Reisenden einen sicheren Link, damit sie die erforderlichen Informationen vor der Ankunft bereitstellen können.
- Datenüberprüfung – überprüfen Sie Einreichungen auf fehlende oder inkonsistente Informationen vor der Übertragung.
- SES.Hospedajes-Einreichung – reichen Sie die Gästeinformationen innerhalb der geltenden Frist beim nationalen System ein.
- PMS-Integration – verbinden Sie Buchungsinformationen über eine API mit Unterkunftsverwaltungssystemen wie Guesty, Lodgify, Smoobu und anderen unterstützten PMS-Anbietern.
- Feste Links – nutzen Sie einen stabilen Registrierungslink, wenn ein OTA Drittanbieter-Compliance-Anbieter einschränkt oder begrenzt, wie externe Services mit Gästen kommunizieren.
- Guest-Flow-Tools – nutzen Sie die kostenlosen Tools zum Hinzufügen von Buchungen, zum Verfolgen des Registrierungsfortschritts und zum Verwalten fester Registrierungslinks, ohne sich vollständig auf den Messaging-Workflow eines OTA zu verlassen.
- Remote-Digitalzertifikate – erhalten Sie ein Digitalzertifikat durch Remote-Videoidentifikation, ohne einen persönlichen Termin zu besuchen. Siehe den Leitfaden zum Digitalzertifikat.
Große Online-Reisebüros kontrollieren zunehmend, wie Gastgeber mit Gästen kommunizieren. Wenn ein OTA Drittanbieter-Compliance-Anbieter einschränkt, können Sie den Zugriff auf den Workflow verlieren, der am besten zu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen passt. Feste Links bieten eine praktische Alternative, da Sie die Registrierungsroute in Ihre eigenen Buchungskommunikationen, Website oder direkten Nachrichten einfügen können.
Für Katalonien und das Baskenland nimmt Villa Check In eine andere Rolle ein. Es reicht Gästeinformationen nicht bei den Systemen der Mossos d'Esquadra oder Ertzaintza ein. Stattdessen leitet es Eigentümer und Manager zum korrekten regionalen Polizeisystem und kann weiterhin Remote-Digitalzertifikate für Unterkünfte überall in Spanien arrangieren.
Wenn Sie Unterkünfte in mehr als einer Gemeinschaft haben, trennen Sie das Portfolio nach Meldungsziel. Villa Check In kann SES.Hospedajes-Unterkünfte verwalten, während es Ihnen hilft, die korrekte regionale Route für katalanische und baskische Unterkünfte zu identifizieren. Sie können Villa Check In kontaktieren, um die Lage und Struktur Ihres Portfolios zu besprechen.
Eine praktische regionale Checkliste
Führen Sie diese Schritte durch, bevor Sie Ihre nächste Buchung akzeptieren:
- Identifizieren Sie den Unterkunftsstandort – notieren Sie die autonome Gemeinschaft oder autonome Stadt, in der sich jede Unterkunft befindet.
- Wählen Sie das Meldungssystem – nutzen Sie SES.Hospedajes überall außer in Katalonien und dem Baskenland.
- Überprüfen Sie die regionale Position – nutzen Sie das Mossos-System in Katalonien und das Ertzaintza-System im Baskenland.
- Bestätigen Sie die erforderlichen Daten – erfassen Sie die Reisenden- und Transaktionsinformationen, die von den geltenden Regeln erforderlich sind.
- Legen Sie einen Meldungs-Workflow fest – stellen Sie sicher, dass Buchungs-, Stornnierungs- und Ankunftsereignisse überwacht werden.
- Reichen Sie innerhalb der Frist ein – verschieben Sie Mitteilungen nicht bis nach dem relevanten 24-Stunden-Zeitraum.
- Bewahren Sie Nachweise auf – behalten Sie Einreichungsbestätigungen und Aufzeichnungen für den erforderlichen Zeitraum.
- Überprüfen Sie Änderungen – überprüfen Sie regelmäßig offizielle Anleitung, da sich technische Systeme und regionale Anweisungen ändern können.
Abschließende Position
Das Königliche Dekret 933/2021 schafft eine landesweite Beherbergungsmeldepflicht. Spaniens 17 autonome Gemeinschaften nutzen jedoch nicht alle die gleiche Einreichungsroute.
Nutzen Sie SES.Hospedajes in Andalusien, Aragonien, Asturien, den Balearischen Inseln, den Kanarischen Inseln, Kantabrien, Kastilien und León, Kastilien-La Mancha, der Comunitat Valenciana, Extremadura, Galizien, Madrid, Murcia, Navarra und La Rioja. Nutzen Sie das gleiche nationale System in Ceuta und Melilla.
Nutzen Sie das Mossos d'Esquadra-System in Katalonien und das Ertzaintza-System im Baskenland. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Anweisungen bei der Einrichtung Ihres Prozesses und lagern Sie die administrative Arbeit an eine professionelle Organisation aus, wenn Sie die Gästeregistrierung nicht manuell verwalten möchten.